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   VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08   

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https://dejure.org/2011,13104
VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08 (https://dejure.org/2011,13104)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2011 - 14 A 7.08 (https://dejure.org/2011,13104)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 14 A 7.08 (https://dejure.org/2011,13104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jagdwurst in Spitzenqualität?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Recycelte Jagdwurst eine Delikatesse? - Werden Wurstabschnitte wieder verwendet, darf sie nicht als "Delikatessjagdwurst" verkauft werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wiederverwertete Jagdwurst darf nicht als "Spitzenqualität" beworben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jagdwurst mit wiederverwerteten Wurstabschnitten darf nicht als "Delikatessjagdwurst" bezeichnet werden - Herstellungsweise der Jagdwurst erfüllt nicht Verbrauchererwartungen an Produkt mit "Spitzenqualität"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 A 567/10

    Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch das Inverkehrbringen eines

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08
    Es kann dahinstehen, ob für die Beurteilung, ob die betreffende Angabe geeignet ist, den Käufer unter Verstoß gegen die genannte Norm irrezuführen, darauf abzustellen ist, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Angabe wahrscheinlich auffassen werde (so etwa BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011, 3 B 79/10, juris, Rdnr. 4) oder aber auf die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren (so etwa OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 13 A 567/10, juris, Rdnr. 30 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011, 13 LA 58/10, juris, Rdnr. 9, jeweils mit Hinweis auf Erwägungsgrund 18 zur Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005).

    Diese Voraussetzung erfüllt das von der Klägerin bei der Herstellung verwandte Ausgangsmaterial insofern nicht, als es sich dabei teilweise um das bereits gebrühte Erzeugnis handelt, also gerade nicht mehr um rohes Fleisch (so auch OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2010, Geschäftszeichen 13 A 567/10, juris, Rdnrn. 49 ff.).

  • BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08
    Es kann dahinstehen, ob für die Beurteilung, ob die betreffende Angabe geeignet ist, den Käufer unter Verstoß gegen die genannte Norm irrezuführen, darauf abzustellen ist, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Angabe wahrscheinlich auffassen werde (so etwa BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011, 3 B 79/10, juris, Rdnr. 4) oder aber auf die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren (so etwa OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 13 A 567/10, juris, Rdnr. 30 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011, 13 LA 58/10, juris, Rdnr. 9, jeweils mit Hinweis auf Erwägungsgrund 18 zur Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08
    Als solche begründen sie eine Vermutungswirkung dafür, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenen Lebensmittel erwartet (OVG Münster a.a.O., BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1987, 3 C 18/87, juris, Rdnr. 34).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 LA 58/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei einem

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08
    Es kann dahinstehen, ob für die Beurteilung, ob die betreffende Angabe geeignet ist, den Käufer unter Verstoß gegen die genannte Norm irrezuführen, darauf abzustellen ist, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Angabe wahrscheinlich auffassen werde (so etwa BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011, 3 B 79/10, juris, Rdnr. 4) oder aber auf die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren (so etwa OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 13 A 567/10, juris, Rdnr. 30 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011, 13 LA 58/10, juris, Rdnr. 9, jeweils mit Hinweis auf Erwägungsgrund 18 zur Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005).
  • VG München, 21.11.2007 - M 18 K 06.2511
    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2011 - 14 A 7.08
    Entgegen der Ansicht des VG München (Urteil vom 21. November 2007, M 18 K 06.2511, juris, Rdnr. 35) ist auch davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher die Verwendung bereits gebrühten Bräts für die Herstellung von Brühwurst als Verwendung einer wertgeminderten Zutat ansieht.
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